Praxisleitfaden unterstützt den Umstieg aus der Prostitution
Wie kann Beratung zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution erfolgreich sein? Ein Praxisleitfaden bündelt wertvolle Tipps, Einblicke und Anregungen aus fünf Modellprojekten. Denn Umstieg bedeutet nicht nur die Aufnahme einer alternativen Erwerbstätigkeit. Er ist ein Neuanfang in fast jeder Hinsicht und ein komplexes Unterfangen. Der Praxisleitfaden enthält Empfehlungen für die klassische Sozialberatung, praxisnahe Beispiele für den Umstieg und die Existenzsicherung sowie organisatorische Hinweise für die Entwicklung eines individuellen Umstiegskonzeptes. Er richtet sich sowohl an Fachberatungsstellen mit bereits etablierter Umstiegsberatung als auch an solche, die dies zukünftig anbieten möchten. Das Forschungsunternehmen InterVal hat die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekte wissenschaftlich begleitet. Ein Abschlussbericht zu den Modellprojekten wird im Frühjahr 2025 veröffentlicht. Download des Praxisleitfadens von der Website des BMFSFJ
Ende 2023 waren rund 30.600 Prostituierte angemeldet
Zum Jahresende 2023 waren bei den Behörden in Deutschland rund 30.600 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 8,3% mehr als im Vorjahr (2022: 28.300). Trotz dieses Anstiegs lag die Zahl somit weiterhin deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie: So waren Ende 2019 und damit vor der Pandemie noch 40.400 Prostituierte angemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb die Zahl der gültigen oder vorläufigen Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe im Vergleich zum Vorjahr mit 2.300 Erlaubnissen unverändert. (Ende 2019 2.200 Erlaubnisse). 5.400 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 18%. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 11.100 (36% aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3.400 (11%) und die spanische mit 2.100 (7%). Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des seit dem 1. Juli 2017 geltenden ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst. Quelle: Pressemitteilung Destatis, 12.07.2024, www.destatis.de
Digitale Suchtberatung in Niedersachsen
Die neue digitale Beratungsplattform DigiSucht macht kostenfreie und professionelle Suchtberatung für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen möglich. Ratsuchende können das digitale Angebot auch mit einer persönlichen Beratung vor Ort ergänzen. In einem geschützten und anonymen Rahmen können sie sich an qualifizierte Suchtberaterinnen und Suchtberater wenden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt das DigiSucht-Projekt und hat die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) mit der Koordination beauftragt. Derzeit erproben vier Modellberatungsstellen in Osnabrück, Delmenhorst, Braunschweig und Hannover die Beratungsplattform und nehmen Anfragen entgegen. Die DigiSucht-Plattform ist unter www.suchtberatung.digital zu erreichen.
Videos als Beratungshilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Deutsche Aidshilfe hat in Zusammenarbeit mit der BzgA zehn Videos erstellt, um die Beratungsarbeit für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu erleichtern. Die Videos geben Antworten auf die wichtigsten Fragen hinsichtlich des Aufenthalts, gesundheitlicher Versorgung und gesellschaftlicher Aspekte. Zu den Themenaspekte gehören das Leben mit HIV und/oder Tuberkulose, queeres Leben, Drogenkonsum und Substitution sowie Sexarbeit und geflüchtete Menschen ohne ukrainischen Pass. www.aidshilfe.de
Broschüre zum Prostituiertenschutzgesetz
Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen liegen auch in Form einer Broschüre vor. Enthalten sind alle Regelungen für Prostituierte sowie Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Darüber hinaus sind Adressen und Kontakte zu Beratungsstellen aufgenommen. Die Broschüre Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen steht hier zum Download zur Verfügung.
Das Prostituiertenschutzgesetz
Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft getreten. Ziel des bundesweiten Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Gesetz soll darüber hinaus helfen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution, dazu gehören z.B. Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten, zu bekämpfen.
Kernelemente des Gesetzes
- für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung
- für Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin gebunden. Betreiber werden durch die neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer; die Länder bestimmen auch, welche Behörden für die Umsetzung vor Ort zuständig sind. In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.
Für die Erstellung von Informationen zum ProstSchG kann eine umfangreiche Materialiensammlung auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) genutzt werden, die laufend ergänzt wird. Link zur Materialiensammlung des BMFSFJ
Kontakt für Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz: InfoProstSchutzG-NI@ms.niedersachsen.de