Erklärung zur Barrierefreiheit
Alle Mitwirkenden am Internetauftritt www.prostituiertenschutzgesetz-niedersachsen.de arbeiten ständig daran, die Webseite redaktionell und technisch so barrierefrei wie möglich zu gestalten und zu programmieren. Wir möchten erreichen, dass die Webseite für alle Besucherinnen und Besucher möglichst leicht zu nutzen ist.
Die Browser, aber auch spezielle technische Hilfsmittel zur Nutzung von Webseiten entwickeln sich permanent weiter. Auch für diese Hilfsmittel optimieren wir unsere Webseite kontinuierlich.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die Erklärung ist aktuell und hat den Stand von Februar 2022. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte können wir aus dem Grund einer unverhältnismäßigen Belastung leider nicht barrierefrei gestalten:
PDF-Dokumente
Auf dem Internetauftritt www.prostituiertenschutzgesetz-niedersachsen.de sind viele PDF-Dokumente veröffentlicht, die extern erstellt wurden. Diese Dateien sind in der Regel nicht barrierefrei gestaltet. Barrierefreie PDF-Dateien werden von uns als solche speziell gekennzeichnet.
Adressdatenbank
Die Adressdatenbank ist nur teilweise barrierefrei. Sie beinhaltet mehr als 120 Datensätze, die auf einer Karte per Marker angezeigt werden. Die Karte wird eingebunden über den Kartendienst "Leaflet". Die Nutzung der Karte ist nicht barrierefrei. Die Adressen werden aber auch in einer barrierefreien Liste angezeigt.
Haben Sie Vorschläge zur Verbesserung?
Wenn Sie in unserem Angebot auf Barrieren stoßen, etwas nicht funktioniert oder Sie Anregungen für Verbesserungen haben, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf. Sollten Ihnen Mängel bezüglich der barrierefreien Gestaltung dieses Angebots auffallen, bitte auch.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung, denn sie hilft uns, unser Angebot zu verbessern.
Unsere Adresse:
gardlo@guv-ev.de
Schlichtungsstelle
An das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen ist eine Schlichtungsstelle zum Thema Barrierefreiheit in der IT angegliedert. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Wenn Sie weitergehenden Klärungsbedarf haben, können Sie mit der Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen:
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de